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Mythos: „Die DDR war ein demokratischer Staat“

Die DDR verstand sich von Anfang an als Diktatur des Proletariats, die eine sozialistische Gesellschaft nach sowjetischem Modell verwirklichen wollte. Formal enthielt das politische System der DDR auch Elemente einer bürgerlichen Demokratie. Staatsaufbau, Parteien und Massenorganisationen folgten den Prinzipien des „demokratischen Zentralismus“. Das bedeutete, dass die jeweils untere Funktionsebene sich der höheren unterzuordnen hatte. Die eigentliche Macht lag bei der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). „Sozialistische Demokratie“ ist ein Begriff des Marxismus-Leninismus und bezeichnet eine Herrschaftsform, in der die Arbeiterklasse unter Führung ihrer Partei im Bündnis mit den anderen werktätigen Klassen und Schichten die politische Macht ausübt. In der Praxis der DDR bedeutete die sozialistische Demokratie die absolute Herrschaft der SED. Die Aufgabe der Bevölkerung bestand darin, die Entscheidungen der Parteiführung umzusetzen. Der Begriff „sozialistische Demokratie“ diente dem DDR-Regime zur Legitimierung seiner Herrschaft im Vergleich mit und gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.

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Die SED war der Überzeugung, mit der Ideologie des Marxismus-Leninismus im Besitz der „Wahrheit“ zu sein und die „Gesetzmäßigkeiten der Geschichte“ zu kennen. Eine von der SED unabhängige freie Meinungsbildung und kritische Öffentlichkeit oder andere zivilgesellschaftliche Elemente waren im Arbeiter- und Bauernstaat nicht vorgesehen. Printmedien, Hörfunk und Fernsehen wurden zensiert und jegliche Opposition wurde systematisch unterdrückt und verfolgt. Eine Gewaltenteilung (Judikative, Legislative, Exekutive) existierte in der DDR nicht.

Blockparteien ohne Einflussmöglichkeit

Neben der SED gab es die vier kleineren sogenannten „Blockparteien“: Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDUD), Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD), National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) und Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD). Jede von ihnen war im Staatsrat und im Ministerrat sowie in den örtlichen Staatsorganen vertreten. Allerdings waren sie politisch nahezu einflusslos. Darüber hinaus waren fünf ebenfalls von der SED abhängige Massenorganisationen im Parlament, der Volkskammer, vertreten: Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), Freie Deutsche Jugend (FDJ), Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD), Kulturbund der DDR und Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB).

Da der Arbeiter- und Bauernstaat weder einen Regierungswechsel noch einen Wettbewerb der politischen Parteien vorsah, war die Verteilung der Mandate und Ämter auf die Parteien und Organisationen von den Wahlen unabhängig und blieb über lange Zeit festgeschrieben. Obwohl die SED in der Volkskammer der ehemaligen DDR formal keine absolute Mehrheit der Mandate besaß, brauchte sie um ihren Einfluss nicht zu fürchten, denn viele Abgeordnete der Massenorganisationen waren ebenfalls Genossen. Die Volkskammer übernahm also nicht - wie das Parlament in der Demokratie - eine zentrale Rolle als Ort von Debatten zwischen Regierung und Opposition, sondern sollte international den Anschein erwecken, als gäbe es in der DDR ein demokratisches System. Von einem freien Mandat der Abgeordneten der Volkskammer konnte keine Rede sein. Deshalb gab es auch nur wenige Sitzungen der Volkskammer im Jahr.

Wahlen dienten zur Bestätigung

Der eigentliche Wahlvorgang bestand lediglich in der Bestätigung der von der SED geprüften und genehmigten „Einheitsliste“. Da es praktisch keine Nein-Stimmen oder Stimmenthaltungen gab, waren große Überraschungen von vornherein ausgeschlossen. So waren die Ergebnisse der vorletzten Volkskammerwahl von 1986 (Wahlbeteiligung: 99,74 Prozent, Zustimmung zur vorgeschlagenen Liste: 99,94 Prozent) auch „normal“. Unter demokratischen Bedingungen wären derartige Resultate undenkbar.