Der Bündnisfall
Der NATO-Bündnisfall ist in Artikel 5 des Washingtoner Vertrages von 1949 geregelt. Der Bündnisfall ist ein zentrales Element der kollektiven Sicherheit der NATO-Mitgliedstaaten. Er soll potenzielle Angreifer abschrecken und die Sicherheit aller Mitgliedstaaten gewährleisten.
„Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird.“ (Quelle: Nato-Artikel 5, erster Satz)
Dieser Artikel beinhaltet eine der wichtigsten Aussagen im Nordatlantikvertrag. Darin verankert ist der sogenannte Bündnisfall – eine gemeinschaftliche Selbstverteidigung der NATO-Mitglieder. Findet ein Angriff auf ein NATO-Mitgliedstaat statt, wird der Bündnisfall vom Nato-Rat festgestellt und ausgerufen. Laut Vertrag müssen daraufhin alle NATO-Mitglieder Maßnahmen ergreifen „um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.“ Das bedeutet auch, mit Waffengewalt gegen den Angreifer vorzugehen. Der Bündnisfall stellt eine Ausnahme des sonst gültigen Gewaltverbots der NATO und ihrer Mitglieder dar.
In der Geschichte der NATO ist der Bündnisfall bisher erst einmal in Kraft getreten: nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001. Angesichts des Ukraine-Kriegs greift der Bündnisfall nicht, da das Land nicht Mitglied der Nato ist.