Die EU-Organe und Institutionen: Glossar
Das System der EU gründet auf Verträgen zwischen ihren Mitgliedstaaten. Das Fundament wurde 1951 mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gelegt. Das Besondere an dem in seiner Form klassischen völkerrechtlichen Vertrag zwischen sechs Mitgliedstaaten (Deutschland. Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Niederlande) bestand in der Einrichtung gemeinsamer Organe (Hohe Behörde, später in Kommission umbenannt; Parlamentarische Versammlung, später: Europäisches Parlament; Ministerrat; Gerichtshof), die für die Gemeinschaft handeln konnten. 1957 kamen mit den Römischen Verträgen (Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft) weitere Gemeinschaften hinzu, deren Kompetenzen in der Folge Stück für Stück erweitert wurden 1992 wurden die Gründungsverträge in Maastricht mit dem Vertrag über die Europäische Union auf eine neue Basis gestellt. Dieser wurde 1993 wirksam und bildet mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union die völkerrechtliche Grundlage der EU. Weitere Anpassungen folgten in den Verträgen von Amsterdam (1997) und Nizza (2001) und zuletzt 2007 durch den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Derzeit gibt es gemäß dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) sieben Organe:
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Sie ist das politisch unabhängige Exekutiv- und Verwaltungsorgan der Europäischen Union (EU) und hat das Recht, Vorschläge für neue europäische Gesetze zu machen (Initiativrecht). Darüber hinaus ist die Kommission als „Hüterin der Verträge“ für deren Umsetzung verantwortlich, überwacht die Anwendung und Einhaltung des EU-Rechts, verwaltet den Haushalt der Union und verhandelt internationale Abkommen.
An der Spitze der Kommission steht der/die Kommissionspräsident/in mit dem Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare. Dieses setzt sich aus einem Kommissar pro Mitgliedstaat zusammen. Ernannt werden der Kommissionspräsident und die Kommissare für fünf Jahre auf der Grundlage eines mehrstufigen Verfahrens mit qualifizierter Mehrheit vom Rat und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments. Derzeitige Präsidentin ist Ursula von der Leyen. Sie leitet die wöchentlichen Kommissionssitzungen und teilt jedem Mitglied die Verantwortung für einen Politikbereich, die sogenannte Generaldirektion, zu. Jeder Kommissar wird von einem Kabinett von Mitarbeitern unterstützt. Den Verwaltungsunterbau der Kommission bilden ca. 60.000 Beamte in Generaldirektionen, Diensten, Ämtern und Agenturen.
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der EU, dessen Mitglieder direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt werden – und zwar bei den alle fünf Jahre stattfindenden Europawahlen. Dabei gelten je nach Land verschiedene Wahlsysteme. Die Anzahl der Abgeordneten pro Land richtet sich nach der Bevölkerungszahl, wobei kein Land weniger als sechs oder mehr als 96 Abgeordnete haben kann. Innerhalb des Parlamentes können sich die Abgeordneten zu länderübergreifenden Fraktionen zusammenschließen, die die unterschiedlichen politischen Ausrichtungen widerspiegeln.
Seit der ersten Direktwahl 1979 hat das Europäische Parlament immer mehr Kompetenzen bekommen. Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union ist es heute im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vor allem für die europäische Gesetzgebung verantwortlich (Gesetzgebungsfunktion). Rechtsvorschriften kann es zwar nicht alleine erlassen, aber ohne das Parlament kann fast nichts beschlossen werden. Außerdem entscheiden die Abgeordneten gemeinsam mit dem Rat über den Haushalt der EU (Budgetierungsfunktion), wählen den Präsidenten der Europäischen Kommission sowie die Kommission als Ganzes (Wahlfunktion) und kontrollieren die übrigen EU-Organe, indem sie zum Beispiel Untersuchungsausschüsse einrichten.
Dem Parlament steht ein Präsident (oder eine Präsidentin) vor, der jeweils nach zweieinhalb Jahren (nach der Hälfte der Legislaturperiode) neu gewählt wird. Er oder sie vertritt das Parlament vor den anderen EU-Institutionen und der Außenwelt. Das Europäische Parlament tagt sowohl an seinem Sitz in Straßburg, als auch in Brüssel.
Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Der Rat der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel tagt in Brüssel oder Luxemburg und vertritt die Regierungen der EU-Mitgliedsländer. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ist er vor allem für die Gesetzgebung zuständig. Der Rat hat keine festen Mitglieder, denn je nach Politikbereich entsendet jedes Mitgliedsland den/die für das Thema zuständigen Minister/in. So kommen zehn verschiedene Ratsformationen zustande. Es gibt zum Beispiel den „Rat für Auswärtige Angelegenheiten“, der sich aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt, oder den „Rat für Umwelt“ mit den Umweltministern. Trotz dieser Vielfalt zählt der Rat aber nur als ein einziges Organ. In einem Rotationsverfahren übernimmt jedes EU-Land den Ratsvorsitz für jeweils sechs Monate. Die internen Abstimmungsverfahren des Rats ist ziemlich komplex und kann wechseln, je nachdem um welchen Politikbereich es geht. Grundsätzlich kann man zwischen einstimmigen Entscheidungen und solchen mit qualifizierter und einfacher Mehrheit unterscheiden, wobei letztere mittlerweile eine Ausnahme darstellen. Bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit sieht der Vertrag von Lissabon seit 2017 das Prinzip der doppelten Mehrheit vor. Dabei müssen 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, einer Entscheidung zustimmen, damit diese zustande kommt. Rund 80 % aller EU-Rechtsvorschriften werden nach diesem Verfahren erlassen.
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und dem Präsidenten oder der Präsidentin der Europäischen Kommission zusammen. Er bestimmt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen, Leitlinien und Prioritäten der EU. Die Treffen – mindestens zwei pro Halbjahr - werden auch als EU-Gipfel bezeichnet. Die Entscheidungsfindung des Europäischen Rats basiert im Regelfall auf einem Konsens, in der Praxis werden vielfach mehrere Problembereiche zu Verhandlungspaketen zusammengeschürt. An der Spitze des Europäischen Rates steht Präsident oder die. Sie/Er wird vom Europäischen Rat für zweieinhalb Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden.
Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist mit dem Vertrag von Lissabon offiziell ein Organ der EU geworden. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist die Zentralbank der Mitgliedstaaten der EU, die den Euro eingeführt haben. Die EZB gestaltet die Geldpolitik der EU und soll dafür sorgen, dass das Preisniveau stabil bleibt. Außerdem führ sie Devisengeschäfte durch, verwaltet die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten und kümmert sich um die Ausgabe der Euromünzen und –noten.
Die EZB setzt sich aus dem EZB-Direktorium, dem EZB-Rat und dem Erweiterten Rat zusammen, in dem die Präsidenten/innen der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten sitzen. Die EZB ist unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. Damit dies so bleibt, werden die Mitglieder des Direktoriums für acht Jahre ernannt und können auch nur einmal berufen werden.
Der Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg umfasst seit dem Vertrag von Lissabon die Gesamtstruktur der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union. Er legt das EU-Recht aus und sorgt dafür, dass es in allen EU-Ländern auf die gleiche Weise angewendet wird. Er besteht neben dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Gericht der Europäischen Union (EuG).
Der Gerichtshof (EuGH) befasst sich als letzte Instanz in allen Rechtsfragen der Union mit den Klagen von Mitgliedstaaten oder Organen, Streitfällen zwischen Regierungen der Mitgliedstaaten und EU-Einrichtungen sowie Konflikten innerhalb der EU. Er besteht je einem Richter oder Richterin pro EU- Land und neun Generalanwält/innen. Diese werden von den nationalen Regierungen für sechs Jahre ernannt und können wiedergewählt werden. Dem Gerichtshof steht Präsident/in und Vizepräsident/in vor, die von den Richter/innen für die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Der EuGH ist zu uneingeschränkter Vielsprachigkeit verpflichtet. Das bedeutet jede Amtssprache der Union kann Verfahrenssprache sein und hat den gleichen Stellenwert.
Das Gericht (EuG) ist dem Gerichtshof nachgeordnet und insbesondere zuständig für Klagen von Privatpersonen und für Rechtssachen im Zusammenhang mit unfairem Wettbewerb zwischen Unternehmen.
Der Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg prüft, ob die Einnahmen und Ausgaben der EU ordnungsgemäß verwendet werden. Als unabhängiges Prüfungsorgan trägt er so zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und vertritt die Interessen der europäischen Steuerzahler/innen. Die Mitglieder des Rechnungshofs werden von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen (je ein Mitglied pro Staat) und vom Ministerrat ernannt; ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre mit Möglichkeit der Verlängerung. Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder eine/n Präsidenten/in für die Dauer von drei Jahren. Liegen Betrugsfälle oder Unregelmäßigkeiten vor, so kann der Europäische Rechnungshof selbst keine rechtlichen Schritte einleiten. In solchen Fällen muss er das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) unterrichten.