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Entstehung des Grundgesetzes

Fast 83 Millionen – so viele Einwohnerinnen und Einwohner hat die Bundesrepublik Deutschland (Stand September 2024). Und damit so viele Menschen friedlich miteinander leben können, braucht es klare Regeln und Rechte – diese sind im Grundgesetz verankert.

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Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurde das Land in vier Besatzungszonen aufgeteilt und stand somit unter der Kontrolle der Alliierten. 1948 einigten sich die westlichen Besatzungsmächte Frankreich, Großbritannien und die USA auf die Gründung eines deutschen Staates. Im selben Jahr wurde der Parlamentarische Rat ins Leben gerufen – eine in Bonn tagende Versammlung von 65 Abgeordneten verschiedener Parteien, deren Aufgabe es war, das Grundgesetz auszuarbeiten. Mit der Verkündung des Grundgesetzes durch den Präsidenten des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, am 23. Mai 1949, wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

Der neu gegründeten Bundesrepublik war es ein Anliegen, Fehler aus der Weimarer Republik zu vermeiden. Daher führte man für die erste Bundestagswahl am 14. August 1949 die 5-Prozent-Hürde ein, die auch heute noch ein grundlegender Bestandteil des Wahlrechts ist. Nach dieser Regelung erhalten nur Parteien eine Sitzverteilung im Bundesparlament, wenn sie mindestens 5 Prozent der Wählerstimmen erhalten. Somit kann eine Zersplitterung von Parteien, wie sie in der Weimarer Republik aufgrund dieser fehlenden Regelung stattfand, vermieden werden.

Das Grundgesetz lässt sich grob in zwei Hauptbereiche aufteilen: Artikel 1 bis 19 betreffen die Grundrechte und Artikel 20 bis 37 regeln unter anderem die staatsorganisatorische und staatsrechtliche Grundprinzipien der BRD.

Der wohl am weit verbreitetste Artikel ist jedoch vermutlich der erste: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Diesen Satz habt ihr sicherlich schon einmal gehört oder gelesen. Er steht sinnbildlich für das, was das Grundgesetz ausmacht: Die Würde und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Art 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

((Art. 1, GG, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html))

Artikel 1 betont die Bedeutung der Menschenwürde in einem demokratischen Staat, während Artikel 20 zeigt, wie diese Werte durch die staatliche Ordnung konkret umgesetzt und geschützt werden.

Die folgende Infografik gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte ab Artikel 20 des Grundgesetzes und zeigt, wie Bund und Länder in unserem Staat zusammenspielen. Mehr zu den Grundrechten (Artikel 1 - 19) findet ihr in auf den nachfolgenden Seiten.