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Freiheit & Rechte im Alltag

Wusstet ihr, dass das Grundgesetz euch jeden Tag begleitet? Jedes Mal, wenn ihr eure Meinung frei äußert – sei es in der Schule oder in den sozialen Netzwerken – greift Artikel 5 des Grundgesetzes, der euch die Meinungsfreiheit garantiert. Eure Privatsphäre ist durch das Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz geschützt. Aber auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist hier fest verankert.

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An welche Szenarien denkt ihr, wenn es um das Thema Grundrechte geht? Vielleicht ja an eines der folgenden...

Artikel 3 - Gleichberechtigung

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 4 - Religionsfreiheit

Die Freiheit, seinen Glauben und seine religiösen Überzeugungen frei zu wählen, auszuüben und zu leben.

Artikel 5 - Meinungsfreiheit

Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und öffentlich kundzutun, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Das schließt auch die Pressefreiheit sowie die Berichterstattung in Printmedien, Rundfunk, Film und anderen Medienformaten ein. Eine Zensur findet nicht statt. Eine Ausnahme, die sogar zu einem Verbot der Verbreitung führen kann, sind volksverhetzende, rassistische oder menschenverachtende Inhalte. In solchen Fällen darf der Staat eingreifen.

Artikel 8 - Versammlungsfreiheit

Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Artikel 11 - Freizügigkeit

Die Freiheit, sich überall in Deutschland aufzuhalten und zu wohnen, wo man möchte.

Artikel 12 - Berufsfreiheit

Jeder Mensch hat das Recht seinen Beruf frei zu wählen und auszuüben.